Was versteht man unter Nachprüfung im BU-Fall?

In den BU-Versicherungsbedingungen ist geregelt, dass nach Anerkennung der BU-Leistung die Fortdauer der Berufsunfähigkeit in regelmäßigen Abständen, zumeist jährlich, überprüft werden kann. Dabei kann natürlich nur eine Besserung Ihres Gesundheitszustandes zu einer Leistungsabänderung führen.

Zum Beispiel:
Würde der BU-Grad unter die 50%-Hürde (Pauschalregelung) fallen, kann der Versicherer die Zahlung der BU-Rente einstellen. Die Zeiträume zwischen den Nachprüfungen hängen von der Schwere der vorliegenden Erkrankungen ab. Je geringer die Besserungsaussichten sind, desto länger sind i.d.R. die Nachprüfungsintervalle.

Hinweis: Gute Berufsunfähigkeitsversicherer legen im Nachprüfungsverfahren die gleichen Bewertungskriterien zu Grunde wie bei der Erstprüfung. Ein ursprünglicher Verzicht auf die abstrakte Verweisung bleibt damit unumstößlich bestehen.

Wohin jetzt?

Versicherungsanfrage stellen

Versicherungsvergleich

Zu den FAQ

 

 

Banner mit Link zur Anfrage einer IT-Berufsunfähigkeitsversicherung

 

Banner mit Link zum Versicherungsvergleich der IT-Berufsunfähigkeitsversicherungen