Wie wird der Grad der Berufsunfähigkeit bei einem guten BU-Versicherer ermittelt?

  • Der Grad der Berufsunfähigkeit muss mindestens 50 % betragen. In anderen Worten: Sie müssen mindestens 50 % Ihrer zuletzt ausgeübten Tätigkeiten nicht mehr ausüben können. Die Ursache für die Beeinträchtigung, ob Unfall, Krankheit, Kräfteverfall/ Verschleiß, spielt dabei keine Rolle!
  • Der Zustand der Berufsunfähigkeit muss voraussichtlich mindestens 6 Monate ununterbrochen andauern (so genannter Prognosezeitraum). Diese Prognose muss von Ihrem behandelnden Arzt bzw. den behandelnden ärzten attestiert werden (Sie werden keinem Amtsarzt oder einem Arzt des Versicherers vorgestellt!).
    Ist ein Attest über 6 Monate nicht möglich, so gilt die Berufsunfähigkeit nach ununterbrochener Dauer von 6 Monaten als eingetreten.

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