Erhalte ich Leistungen aus der BU wenn ich aus dem Berufsleben ausscheide?

Ja, bei einem guten BU-Versicherer besteht der Versicherungsschutz dennoch weiter (z.B. für 5 Jahre).

Wird während dieser Zeit von Ihnen eine Leistung beantragt, so ist für die Beurteilung der BU die von Ihnen vor dem Ausscheiden konkret ausgeübte Tätigkeit und die damit verbundene Lebensstellung maßgebend.

Tritt die Berufsunfähigkeit später ein (in unserem Beispiel nach mehr als 5 Jahren), kann der Versicherer auf eine andere Tätigkeit verweisen, wenn diese aufgrund der vorliegenden Kenntnissen und Fähigkeiten ausgeübt werden könnte (abstrakte Verweisung).

Kann der Versicherer aufgrund der gesundheitlichen Einschränkungen und verbliebenen Fähigkeiten auf keinen Beruf verweisen, ist er auch dann noch leistungspflichtig.

 

 

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