Welche ist für mich die richtige Art der Überschussverwendung?

Solange keine Berufsunfähigkeit besteht - und somit Beiträge zu zahlen sind

Bei Vertragsbeginn gibt es generell unterschiedliche Möglichkeiten zur Auswahl, wie die vom Versicherer erwirtschafteten Überschüsse während der Vertragslaufzeit dem Versicherten zugutekommen können:

Verzinsliche Ansammlung und Schlussüberschuss

Die Überschüsse werden während der Laufzeit angesammelt und bei Vertragsende an den Versicherungsnehmer als einmalige Kapitalzahlung ausgeschüttet.

  • Höhere Beitragsbelastung
  • Verwendung des Überschusses erst in ferner Zukunft
  • Die Verzinsung ist nicht unbedingt attraktiv für den laufenden Beitragsaufwand
  • Kleine Schlusszahlung am Ende der Vertragslaufzeit

 

Überschüsse in Investmentfondsanteile

Von einigen Versicherern wird angeboten, die Überschüsse nicht verzinslich anzulegen, sondern zum Kauf von Investmentfondsanteilen zu nutzen und so für den Versicherten ein kleines Fondsvermögen aufzubauen.

  • Höhere Beitragsbelastung
  • Verwendung des Überschuss erst in ferner Zukunft
  • Möglichkeiten des positiven Vermögensaufbaus durch Fondssparen sollte besser losgelöst von der Absicherung des BU-Risikos im Rahmen des individuellen finanziellen Spielraums genutzt werden.
  • Ausgleich vorhandenes Fondsvermögen zum Vertragsende

 

Bonussystem

Dabei wird neben der vertraglich garantierten Berufsunfähigkeitsrente aus den Überschüssen eine zusätzliche Bonus-Rente finanziert und somit die effektive BU-Rente erhöht.

  • BU-Gesamtrente kann während der Laufzeit bei Überschussänderung erheblich schwanken
  • Weil die konkrete Höhe der Versicherungsleistung bei Eintritt der Berufsunfähigkeit nicht garantiert ist, eignet sich dieses Modell nicht für eine bedarfsgerechte BU-Absicherung
  • Bei Überschussabsenkung wird vom Versicherer das Recht zur Erhöhung der BU-Rente durch Mehrbeitrag eingeräumt

 

Beitragsverrechnung

Bei der Beitragsverrechnung wird durch sofortige Anrechnung der Überschüsse auf den laufend zu zahlenden Beitrag der Beitragsaufwand für die gewünschte BU-Absicherung von Beginn an minimiert.

  • Niedrigste Beitragsbelastung, da nur Zahlung des Nettobeitrags bzw. Zahlbeitrag
  • Positiv für Existenzgründer, die zwar auch eine hohe BU-Rente benötigen, aber zu Beginn nur über begrenzte Liquidität verfügen
  • Hat der Versicherer gut kalkuliert, bleibt der Beitrag bei diesem Überschusssystem über die Laufzeit hinweg stabil

 

Siehe hierzu auch Unterschied Brutto- und Nettobeitrag bzw. Zahlbeitrag

Im Leistungsfall - wenn die BU-Rente bezahlt wird und keine Beiträge mehr zu zahlen sind

Da der BU-Vertrag auch im Versicherungsfall weiter besteht (ohne Beitragszahlung), sind Sie auch weiterhin an den vom Versicherer erwirtschafteten Überschüssen beteiligt.

  • Die Überschüsse werden im Leistungsfall zur jährlichen Erhöhung der laufenden Berufsunfähigkeitsrente (Leistungsdynamik) verwendet

Hinweis

Diese beitragsfreie jährlich Leistungsdynamik im BU-Fall ist von Versicherer zu Versicherer verschieden, beträgt aber derzeit ca. 1,0% - 2,5 % der Vorjahres-BU-Rente und schafft somit einen zumindest teilweisen Ausgleich für den laufenden Kaufkraftverlust durch Inflation auch nach Eintritt der Berufsunfähigkeit.

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