Wie ermittle ich die notwendige Höhe meiner BU-Rente?

Prinzipiell sollte die Höhe der monatlichen Berufsunfähigkeitsrente so bemessen sein, dass die monatliche Versorgungslücke durch Wegfall des Erwerbseinkommens geschlossen werden kann. Bestehende gesetzliche und private Berufsunfähigkeitsansprüche, sowie Ansprüche aus einer betrieblichen Vorsorge sind dabei zu berücksichtigen.

Bei der Ermittlung der Versorgungslücke sollten Sie nicht vergessen, dass laufende Finanzierungen ebenso wie Verträge (Sparverträge/ Versicherungen) für die Altersvorsorge weiter bedient werden müssen. Sicherstellen sollten Sie ebenfalls, dass nach Beendigung der Berufsunfähigkeit (= Ende der Versicherungsdauer, z. B. zum 60. Lebensjahr) genügend Eigenkapital oder sonstige laufende Einkünfte (z. B. Mieteinnahmen) vorhanden sind, um die Versorgung darüber hinaus sicherzustellen. Mit der Vereinbarung einer Dynamikoption können Sie zusätzlich die Leistungen an die Inflation (Stand November 2007 3,1% p.a.) und im gewissen Grad auch an steigende Einkommensverhältnisse anpassen.

Systematisch können Sie die Versorgungslücke mit unserem Online-Rechner ermitteln

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