Welcher Beruf ist bei der Ermittlung der BU prinzipiell maßgebend?

Als Beruf wird bei einem guten BU-Versicherer die zuletzt ausgeübte Tätigkeit betrachtet, aus der Sie Ihren Lebensunterhalt bestreiten. Dabei ist der Beruf bzw. die selbständige/ freiberufliche Tätigkeit in ihrer konkreten Ausgestaltung versichert, so wie Sie diese vor der Berufsunfähigkeit ausgeübt haben. Wenn Sie Ihren Beruf oder die selbständige/ freiberufliche Tätigkeit während der Versicherungsdauer wechseln, ist auch die neue Tätigkeit versichert. Dieser Wechsel muss dem Versicherer nicht mitgeteilt werden!

Sollte Ihre neue Tätigkeit jedoch in eine bessere Berufsgruppe eingestuft sein und sich somit einen niedrigeren Beitrag ergeben, ist eine Meldung beim Versicherer im eigenen Interesse durchaus vorteilhaft. Im umgekehrten Fall werden Sie jedoch nicht in die ungünstigere Berufsgruppe eingestuft und müssen keinen Mehrbeitrag entrichten.

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