Durch das Prinzip der "offenen Deckung" sind generell alle IT-Tätigkeiten und IT-Dienstleistungen incl. der dazugehörigen Nebenrisiken automatisch und ohne abschließende Aufzählung versichert, die nicht explizit ausgeschlossen sind.
Zurück zu FAQ - Häufige FragenEine Änderung der IT-Tätigkeit oder ein zusätzliches neues Tätigkeitsgebiet muss dem Versicherer nicht mitgeteilt werden.
Ohne Mehrbeitrag sind auch die zusätzlichen Tätigkeiten aus dem Nebenrisiko als Unternehmens- und Personalberatung sowie aus Medienagenturdienstleistungen automatisch mitversichert.